Nach dem WaffG (ab 1.4.2008) sind Waffen nunmehr nicht nur in einem geschlossenen, sondern in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
Ist ein Schloß am Futteral - Koffer wirklich nötig?
Zu diesem Punkt der Waffenrechtsänderung hat das Bayerische Innenministerium wie folgt Stellung genommen, und diese Stellungnahme auch als Infoblatt an die Bayerischen Waffenbehörden geschickt:
In einer Reihe von Fällen macht das Waffengesetz den erlaubten Transport bereits bisher davon abhängig, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenen Behältnis; künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem (z.B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes) Schloss versehen sein muss. Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es kann daher durchaus genügen, das bisherige Futteral weiter zu verwenden, wenn sich dessen Reißverschluss-Ösen o. ä. durch ein Vorhängeschloss verschließen lassen.