Springmesser


Nach dem Waffengesetz, vom 1. April 2003 sind Spring-und Fallmesser generell verboten! Ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und folgende Merkmale erfüllen: wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - nicht länger als 8,5 cm ist. - nicht zweiseitig geschliffen ist. - einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt. Springmesser deren Klinge nach vorne herausspringen, Butterfly-Messer, Wurfsterne und Präzisionsschleudern sind verboten! Faustmesser sind verboten! Ausnahme: Jäger oder für die Beschäftigten in der leder- oder pelzverarbeitenden Industrie. Aber nur zur Ausübung der jagdlichen oder beruflichen Tätigkeit. Die hier angebotenen Messer erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und sind frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahre.
Für Springmesser gilt das Führverbot wie unter Einhandmesser beschrieben.

Springmesser Nr. 325112
Griff aus Alu mit Clip und Sicherung.
Klingenlänge 8,3 cm
Gesamtlänge: 20,3 cm


€ 37,70

Springmesser Nr. 243712
Griff silber mit Clip.
Sägezahnung
Gesamtlänge: 20 cm


€ 51,60